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Bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes unterstützt die MARKANT ihre Partner mit einem eigenen Angebot zur Bündelung der Verpackungslizenzierung. Dieses bietet Entlastung und günstigere Konditionen.
Mit dem neuen Verpackungsgesetz, das Anfang 2019 in Kraft getreten ist, kamen zahlreiche Neuerungen auf die verpflichteten Unternehmen in Handel und Industrie zu. Da der Inverkehrbringer für die rechtmässige Abwicklung der Verpackungslizenzierung haftet, müssen abzuschliessende Lizenzverträge auf Herz und Nieren geprüft werden. Das sind Aufwendungen, die jedes Unternehmen gemäss bestehendem Recht und parallel zum Kerngeschäft erbringen muss. Seit der Einführung der Verpackungslizenzierung ist allerdings auch die Höhe der Lizenzgebühren entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit geworden.
Bei all diesen Herausforderungen leistet die Handelsmarken GmbH, ein Tochterunternehmen der MARKANT AG, mit ihrer Bündelung der Verpackungslizenzierung wirksame Unterstützung und bietet den Teilnehmern eine Reihe handfester Vorteile. So wird die rechtskonforme Vertragsgestaltung zum Vorteil der Teilnehmer zentral und professionell gesteuert; die Verträge werden direkt mit dem Systemanbieter abgeschlossen. Damit verbunden ist nicht nur eine Verminderung des Arbeitsaufwandes, sondern auch eine Kostensenkung und somit letztendlich eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit für die Teilnehmer. Das Angebot zur Bündelung gilt für alle MARKANT Handels- und Industriepartner. Sowohl Handels- als auch Industrieunternehmen, die als MARKANT Partner das Bündelungsangebot nutzen, bestätigen eine erhebliche Reduktion ihres Arbeitsaufwandes. Denn bei einer eigenen Ausschreibung und Vertragsabwicklung sind zahlreiche Dinge zu beachten. Die Umsetzung des Verpackungsgesetzes stellt eine Reihe neuer Anforderungen an die Verpflichteten. Dazu zählen die Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und sodann die Meldung der Mengen an die Stiftung. Handelsunternehmen müssen prüfen, ob ein Lieferant registriert ist und Verpackungen lizenziert sind. Bei Nichtregistrierung und Nichtlizenzierung gilt ein Verkaufsverbot. Und auch das neue Malussystem für schlecht recycelbare Verpackungen will beachtet werden. Die zentrale Bündelung vonseiten der MARKANT gewährleistet in allen Belangen Rechtssicherheit durch Fachprüfung der Lizenzverträge unter Berücksichtigung aller relevanten Rechtsvorgaben, Urteile und LAGA-Vorgaben.
Die Regeln zur Teilnahme an der Bündelungs-Ausschreibung sind klar umrissen und einfach umzusetzen. Das Unternehmen bestätigt seine Teilnahme und meldet der Handelsmarken GmbH die jährlich in Verkehr gebrachten Volumen je Material-Fraktion sowie diejenigen Systemanbieter, die Angebote machen beziehungsweise verhandeln wollen. Weitere direkte Verhandlungen erübrigen sich, nachdem der Teilnehmer die Anbieter an die Handelsmarken GmbH verwiesen hat. Alle weiteren Schritte übernimmt die Handelsmarken GmbH in einem professionellen und für alle Teilnehmer transparenten Verfahren. Die Ausschreibung selbst erfolgt digital mit MARKANT MRO-Synertrade. Alle Mengendaten und Konditionen werden in der Software erfasst, sonstige schriftliche Informationen werden archiviert und können von den Teilnehmern eingesehen werden. Die Auswahl der Systemanbieter wird fachlich überprüft. Während der Ausschreibung werden die Teilnehmer über den Status informiert, und bei Fragen steht ihnen ein kompetentes Team zur Beantwortung bereit. Mehr als 100 MARKANT Partner sind von den Vorteilen überzeugt und nutzen das Angebot inzwischen – Tendenz steigend
(s. Info-Kasten rechts).